Strecken- und Trainigsordnung
der MOTOCROSS - Strecke „Am Hahneberg“ Jauer 

  1. Die Nutzung der Anlage ist nur nach persönlicher Anmeldung, unterzeichnen der Haftungsverzichtserklärung und Entrichtung der Nutzungsgebühr unter Einhaltung dieser Strecken- und Trainingsordnung erlaubt.
    Das Betreten und die Nutzung des Trainingsgeländes erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr!

  2. Ein Befahren der Strecke ohne Anwesenheit des Platzwartes sowie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.

  3. Das Betanken oder kleine Reparaturen müssen mit größter Sorgfalt und Vorsicht unter Benutzung einer "Ölauffangmatte" durchgeführt werden.

  4. Die geltenden Umweltschutzgesetze sind einzuhalten.
    Das Waschen des Motorsportfahrzeuges, Ölwechsel, Umwelt gefährdende Reparaturen, Altreifenentsorgung etc. ist nicht erlaubt.
    Tragen Sie zur Sauberkeit der Rennstrecke bei. Abfälle sind wieder mit nach Hause zu nehmen.

  5. Jeder Fahrer darf die Rennstrecke nur mit Sicherheitsausrüstung, laut DMSB - Vorschriften, Betreten/Befahren (Protektoren, Handschuh, Helm, Stiefel, Hose, T-Shirt/ Shirt, Crossbrille etc.). Zum Befahren der Strecke ist eine technisch einwandfreie Maschine Voraussetzung.
    Die entsprechenden technischen  Vorschriften sind eigenverantwortlich einzuhalten und können jederzeit kontrolliert werden.

  6. Es ist ausnahmslos, die ausgewiesene Motocrossstrecke in Fahrtrichtung zu befahren. Das befahren der Zuschauerräume, Grünstreifen, Böschungen, Zwischenflächen sowie das Abkürzen auf der Strecke sind verboten. Auf der Strecke darf nicht verweilt werden und sie ist nach dem Training sofort zu verlassen.
    Das Befahren des Fahrerlagers innerhalb der Absperrung hat im Schritttempo zu erfolgen

  7. Die Zufahrten zum Motocross-Gelände sind öffentlicherVerkehrsraum und dürfen mit nicht zugelassenen Motocrossmaschinen oder Pocket-Bikes etc.   nicht befahren werden.

  8. Das Entfachen von offnen Feuer ist im gesamten Gelände untersagt.

  9. Vor jedem Trainingsbeginn ist mindestens eine langsame Runde zur Streckenbesichtigung zu absolvieren.
    Nach dem Trainingsende ist das Gelände zügig zu verlassen.

  10. Jeder hat sein Fahrstil so anzupassen, dass er sich und andere in keiner Weise gefährdet.
    Für den eigenen Unfall­versicherungs­schutz haben Trainingsteilnehmer bei Bedarf selbst zu sorgen.
    Verunfallten ist erste Hilfe zu leisten. (Absichern, andere Personen hinzuziehen + Hilfe leisten + ggf. Notruf 112 informieren)
    Unsere Strecke ist ordnungs­gemäß haft­pflicht­versichert und als Trainings­strecke ange­meldet
    Unfälle sind sofort dem Platzwart zu melden. Eine Nach­meldung nach Verlassen des Trainingsgeländes wird nicht aner­kannt.
    Bei Unfällen mit Verletzten ist das Training sofort zu unterbrechen bis die Strecke vom Platzwart wieder freigegeben ist.
  11. Die Pausenzeiten sind strengstens einzuhalten.
    Die gültigen Trainingszeiten und -gebühren sind dem Aushang und der Website (www.mc-jauer.de) zu entnehmen.
    Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

  12. Zuschauer dürfen die Rennstrecke nicht Betreten. Sperrzonen und Absperrungen dürfen keinesfalls überwunden werden
    Kinder unter 12 Jahren müssen im gesamten Gelände unter ständiger Aufsicht durch Erwachsene stehen.
    Für Hunde besteht im gesamten Gelände Leinen- und Maullkorbzwang.

  13. Bei Versößen gegen diese Streckenordnung kann das Verlassen des Geländes angeordnet werden.
    Für evtl. Schäden die durch nicht beachten dieser Streckenordnung entstehen haftet der Verursacher.

          Der Vorstand des MC-Jauer e.V. im ADAC

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